Wartungspakete

Das umfassende Servicepaket für Ihr Fahrzeug

Mitsubishi Wartungspaket

Sichern Sie sich unser umfassendes Mitsubishi Wartungspaket, das alle herstellergerechten Servicearbeiten und Originalteile für maximale Zuverlässigkeit und Werterhalt enthält.

Preise

  • ASX ab MY26

    CHF 1'500.-

  • Grandis

    CHF 1'500.-

  • Eclipse Cross BEV

    CHF 1'000.-

  • Outlander PHEV

    CHF 1'500.-

  • Berechtigte Modelle

    Alle Mitsubishi ASX MY26, Grandis, Eclipse Cross BEV und Outlander PHEV Neufahrzeuge, welche in der Schweiz von einem offiziellen Mitsubishi Händler verkauft wurden.

Welche Leistungen beinhaltet das Wartungspaket

  • Arbeitsleistung

    • Vollständige Arbeitszeit: Alle im Wartungsplan vorgesehenen Servicearbeiten sind inbegriffen

    • Hersteller-Konformität: Die Ausführung erfolgt nach den offiziellen Vorgaben von Mitsubishi Motors

    • Regelmässigkeit: Abdeckung der Service-Intervalle alle 12 Monate oder alle 30’000 km / 20'000 km(je nachdem, was zuerst eintritt)

  • Originalteile

    • Markenqualität: Es werden ausschliesslich Mitsubishi Original-Ersatzteile verwendet

    • Bedarfsgerechter Austausch: Alle Teile, die gemäss dem spezifischen Wartungsplan für den Servicebenötigt werden, sind inklusive

  • Zeitliche und laufleistungsbezogene Abdeckung

    • Dauer: Kostenlose Serviceleistungen für bis zu 5 Jahre

    • Kilometerlaufleistung: Gültig bis maximal 100’000 km

    • Das Paket endet, sobald einer dieser beiden Werte (Zeit oder Kilometer) erreicht wird oder die 5te Wartung durchgeführt wurde

Welche Leistungen sind im Wartungspaket nicht enthalten?

  • Arbeiten ausserhalb des Service

    Arbeitsleistungen, die nicht Bestandteil der von Mitsubishi Motors vorgeschriebenen Servicearbeiten sind.

  • Flüssigkeiten

    Kosten für alle Arten von Flüssigkeiten, wie z.B. Öle, Bremsflüssigkeiten, Scheibenwaschflüssigkeiten etc.

  • Verschleiss/andere Kosten

    Reifenersatz, Verschleissteile, wie z. B. Bremsen oder Wischerblätter. Kosten für Schäden, die auf Überbeanspruchung, unzulässige Änderungen oder unsachgemässe Behandlung des Fahrzeuges zurückzuführen sind und die Kosten für einen allfälligen Ersatzwagen.

- Werden die vorgegebenen Serviceintervalle nicht eingehalten, erlöschen alle Ansprüche aus dem Wartungspake (Karenzfrist max. 1 Monat / 1'000 km). Als Referenz ist die erste Immatrikulation massgebend.

- Das Wartungspakte muss vor der Fälligkeit der ersten Wartung abgeschlossen werden.